1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der vhs, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Anmeldung
Anmeldungen können in den jeweiligen Geschäftsstellen vor Ort getätigt werden (Barzahlung). Schriftliche Anmeldungen sind möglich: mit Anmeldekarte aus dem Programmheft, per E-Mail oder Telefax sowie online. Bitte achten Sie auf vollständige Personalangaben. Die Entrichtung der Gebühr erfolgt in diesen Fällen durch Konto-Lastschrift (einmalige Einzugsermächtigung). Überweisungen sind nicht möglich. Da wir unseren Teilnehmer/innen, die ihren Kurs im folgenden Semester fortführen möchten, ein Vorrecht auf einen Platz gewähren, bieten wir die Möglichkeit, sich bereits gegen Ende der laufenden Veranstaltung für den Folgekurs im nächsten Semester anzumelden. Diese Reservierung ist verbindlich und wird wie eine schriftliche Anmeldung behandelt. Die Lehrkräfte legen die Anmeldelisten in den Kursen aus und geben sie fristgerecht der vhs-Verwaltung zurück. Die Lastschriften erfolgen dann ca. eine Woche vor Semesterbeginn.
Einzugsermächtigung: Achtung! Wenn Sie der Lastschrift widersprechen oder sie zurückgeben wollen, halten Sie bitte vorher Rücksprache mit der Volkshochschule. Sie vermeiden dadurch Bankgebühren, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Bankgebühren für Rücklastschriften mangels Kontodeckung oder aufgrund falscher Angaben werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Nach erfolgter Bearbeitung der Anmeldung wird automatisch eine Anmeldebestätigung ausgestellt. Damit werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der vhs als Veranstalterin und dem/der Teilnehmer/in (Vertragspartner/in) begründet. Der/Die Teilnehmer/in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des/r Teilnehmers/in bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
Die Anmeldebestätigung berechtigt zum Besuch der eingetragenen Veranstaltung und ist auf Verlangen vorzuzeigen. Geschieht das nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht. Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Die Anmeldebestätigung wird je nach Anmeldeverfahren in der Regel persönlich ausgehändigt oder per Post zugestellt. Sollte die Anmeldebestätigung durch Ursachen, die die Einrichtung nicht zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, so berechtigt dies nicht zum Rücktritt vom Kurs.
Außenstellen: Schriftliche Anmeldungen senden Sie bitte an die Oberurseler Geschäftsstelle. Persönliche Anmeldungen werden in den Büros der Außenstellen entgegengenommen. Beachten Sie bitte die im Impressum der Außenstellen genannten Öffnungszeiten.
Gastkarten: Teilnehmer/innen ohne Anmeldebestätigung können für den Besuch eines Kurstermins eine Gastkarte zum Preis von € 6,00 erwerben (maximal 1 x pro Kurs möglich). Sie gilt nur für eine nicht ausverkaufte Veranstaltung, reserviert keinen Platz, wird aber im Falle einer festen Anmeldung im laufenden Semester voll angerechnet. Die Gastkarte kann am ersten Unterrichtstermin direkt in der Veranstaltung erworben werden. Ist dieser Termin bereits verstrichen, können Sie die Gastkarte in der vhs-Geschäftsstelle erwerben (bei Lastschriftverfahren auch telefonisch möglich). Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie bitte der Lehrkraft beim Kursbesuch vorzeigen. Für Wochenend- und Kompaktveranstaltungen sind keine Gastkarten erhältlich. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften.
3. Kursbesuch
Ein Kursbesuch ist nur möglich mit einer gültigen Anmeldebestätigung (bitte immer mitbringen) oder durch Kauf einer Gastkarte bei nicht ausgebuchten Kursen (siehe „Gastkarte“).
Bis zum Ablauf von 25 % der Kurstermine ist ein Kurswechsel nach Rücksprache mit der Fachbereichsleitung möglich, sofern im neuen Kurs noch Plätze frei sind und die Mindestteilnehmerzahl im alten Kurs durch den Wechsel nicht unterschritten wird.
Teilnahmebescheinigungen werden bei Bedarf nach Veranstaltungsende für die beiden vergangenen Semester und nur bei Besuch von mindestens 80 % der Kurstermine ausgestellt. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung für den Besuch früherer Veranstaltungen ist gegen ein Entgelt in Höhe von jeweils € 5,00 möglich.
4. Gebühren
Die Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). Für Kurse über € 100,00 kann folgende Teilzahlungsregelung vereinbart werden: Bei Anmeldung wird von uns nur die halbe Gebühr eingezogen, die zweite Hälfte wird nach einem Monat abgebucht. Dies ist nur möglich, wenn uns eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise ist Gebührenermäßigung in folgenden Fällen möglich:
Gebührenermäßigung von 50 % erhalten
Gebührenermäßigung von 20 % erhalten
Gebührenermäßigung von 10 % erhalten
Gebührenermäßigung von 5 % erhalten
Der aktuelle Berechtigungsnachweis muss mit der Anmeldung vorgelegt werden. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher Ermäßigungsregelungen ist nicht möglich. Für die Veranstaltungen der Fachbereiche „Familien vhs", „Junge vhs” (siehe unten), der Musik-vhs (siehe dort) und der vhs.Bühne (siehe nächste Seite) gelten gesonderte Regelungen. Theaterreisen, Studienfahrten, Schul-AGs und andere Auftragsmaßnahmen sind von der Ermäßigungsregelung grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Einzelveranstaltungen können ebenfalls gesonderte Ermäßigungsregeln gelten. Beachten Sie dazu bitte die Informationen der jeweiligen Veranstaltung.
Besondere Ermäßigungsregelung der Fachbereiche „Familien vhs“ und „Junge vhs":
Es gelten die oben beschriebenen Ermäßigungsregelungen. Zusätzlich gilt: Besuchen zwei oder mehr Kinder aus einer Familie denselben Kurs der Familien vhs oder der Jungen vhs, wird dem zweiten und jedem weiteren in diesem Kurs angemeldeten Kind eine Ermäßigung in Höhe von 20 % gewährt. Als Familie gilt jede Lebensgemeinschaft mit mindestens einem im gleichen Haushalt lebenden, wirtschaftlich abhängigen Kind. Im Falle einer Familienmitgliedschaft im Trägerverein Pro Volkshochschule wird auch dem ersten Kind eine Ermäßigung in Höhe von 20 % gewährt.
5. Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.
Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Die vhs Hochtaunus übernimmt keine Haftung für Kursausfälle durch höhere Gewalt. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Kursgebühren.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
Die Mindestzahl der Teilnehmer/innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt in der Regel dreizehn Personen, es sei denn, bei der Kursbeschreibung im aktuellen vhs-Programm sind andere Zahlen angegeben. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht. Zuzahlung/Kurskürzung: Sofern die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, besteht die Möglichkeit, durch Zahlung einer entsprechenden Umlage oder durch Kurskürzung (= Kürzung von Unterrichtszeit bei gleicher Gebühr) den Kurs durchzuführen, sofern die Teilnehmer/innen dies wünschen. Eine Abklärung erfolgt einvernehmlich zwischen den Kursteilnehmer/innen und der vhs zu Veranstaltungsbeginn.
Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines/r Dozenten/in) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den/die Teilnehmer/in ohne Wert ist.
Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Widerruf durch den/die Vertragspartner/in
Sollten Sie Ihre Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn stornieren wollen, so gelten folgende Regelungen:
Eine Rückzahlung von Gebühren nach Veranstaltungsbeginn ist grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann die vhs eine nichtübertragbare Gutschrift für das laufende und die beiden Folgesemester ausstellen, sofern Sie bis zum Ablauf von 25 % der Termine nicht mehr am Kurs teilnehmen können. Die Begründung muss schriftlich erfolgen und bedarf der Einzelfallprüfung. Die Gutschrift erfolgt abzüglich der Gebühr für die bereits abgelaufenen Termine sowie einer Bearbeitungsgebühr von € 5,00. Nach Ablauf von 25 % der Termine entfällt die Möglichkeit der Gutschrift.
Für Kompaktangebote (Wochen-, Wochenendkurse und Einzelveranstaltungen etc.) gelten gesonderte Bedingungen:
Ein Wechsel in der Kursleitung aufgrund von Krankheit, Wegzug o. ä. des/r vorgesehenen Dozenten/in berechtigt nicht zum Rücktritt.
Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der/die Vertragspartner/in die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der/die Vertragspartner/in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Der/Die Vertragspartner/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (siehe 5.) unzumutbar ist. In diesem Fall wird die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den/die Vertragspartner/in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den/die Teilnehmer/in wertlos ist. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. Macht der/die Vertragspartner/in von einem ihm/ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er/sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,00 trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung.
8. Schadenersatzansprüche und Haftung
Der Besuch der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein „Pro Volkshochschule“ und die vhs übernehmen keine Haftung gegenüber Teilnehmer/innen aller Veranstaltungen, insbesondere nicht für Unfälle und Verluste oder Beschädigungen. Bei Personen unter 18 Jahren wird die Haftung durch die Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Schadenersatzansprüche des/der Vertragspartners/in oder des/der Teilnehmers/in gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des/der Teilnehmers/in.
9. Hausordnung
Die Hausordnung der Einrichtung, in der die Veranstaltung stattfindet, ist verbindlich. Es wird gebeten, die Räume sauber und ordentlich zu hinterlassen. Das Rauchen ist in den Unterrichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt.
10. Ferien, Feiertage
Während der Ferien und an Feiertagen findet gewöhnlich kein Unterricht statt. Wir bitten um Beachtung der beweglichen Ferientage im Hochtaunuskreis und der örtlichen Sonderreglungen.
11. Bildungsurlaub
Die vhs Hochtaunus ist als Träger von Veranstaltungen im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt. Anträge zur Freistellung vom Arbeitgeber senden wir Ihnen auf Anfrage rechtzeitig zu.
12. Datenschutz
Die Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) wird zugesichert. Die vhs Hochtaunus bedient sich zur Kursverwaltung einer automatisierten Datenverarbeitung. Dabei werden die Teilnehmer/innen entsprechend ihrer Anmeldung erfasst. Angaben zu Alter, Geschlecht und Beruf dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartner/innen können dem jederzeit widersprechen.
Zum Zwecke des Bankeinzugverfahrens werden Name, Bankverbindung, Kursgebühr und Kurs-Nr. an unsere Bank übermittelt.
13. Schlussbestimmungen
Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.